Offenlegung · Stand 27. August 2026
KI-Transparenz.
Was hier wirklich passiert.
Ich arbeite mit künstlicher Intelligenz. Nicht heimlich, nicht überall und nicht als Ersatz für Handarbeit – sondern dort, wo sie Zeit spart, ohne dass die Qualität leidet. Diese Seite sagt dir, welche Werkzeuge das sind, wo sie mitarbeiten und wo ausdrücklich nicht.
Kurz gesagt
Verantwortung
Werkzeug, nicht Autor
Kein Entwurf verlässt das Haus, ohne dass ich ihn gelesen, geprüft und überarbeitet habe. Was am Ende bei dir ankommt, verantworte ich – nicht irgendein Rechenzentrum.
Daten
Deins bleibt deins
Keine Kundennamen, Adressen, Verträge oder Preislisten in Cloud-Dienste. Wo es heikel wird, läuft die Bild-KI lokal auf meinem eigenen Rechner – da geht nichts raus.
Entscheidung
Du bestimmst mit
Drei Stufen: mit KI, KI nur im Hintergrund oder ganz ohne. Sag vor dem Angebot Bescheid, dann steht es im Angebot drin.
Welche Werkzeuge ich einsetze
Welches davon zum Einsatz kommt, hängt vom Projekt ab – oft ist es gar keins. Die Spalte rechts sagt dir, wo gerechnet wird: in der Cloud beim Anbieter oder auf meinem Rechner in Lübbecke.
Wichtig zu den Cloud-Diensten: Was ich dort eingebe, wird beim jeweiligen Anbieter verarbeitet, in der Regel auch außerhalb Deutschlands. Deshalb gehen dort ausschließlich allgemeine Aufgaben hinein – niemals personenbezogene Daten, Verträge oder vertrauliche Unterlagen von Kunden.
Wo KI mitarbeitet – und wo nicht
✓Da hilft sie mit
- Erste Textentwürfe, die ich danach umschreibe
- Ideenskizzen, Moodboards, Farb- und Stilrichtungen
- Platzhalterbilder, solange das echte Foto noch fehlt
- Freistellen, Retusche, Hochrechnen kleiner Vorlagen
- Recherche und Übersetzungen, die ich gegenprüfe
- Musik und Sprecherstimmen für Videos
- Code-Schnipsel für Webseiten
✗Da bleibt sie draußen
- Fertige Logos – die zeichne und vektorisiere ich selbst
- KI-Bilder, die als echte Fotografie ausgegeben werden
- Zahlen, Preise und Fakten ohne eigene Prüfung
- Personenbezogene Kundendaten in Cloud-Dienste
- Bilder erkennbarer Personen ohne deren Einwilligung
- Verträge, Angebote und vertrauliche Unterlagen
- Die letzte Prüfung der Druckdaten – die mache ich von Hand
Was du bestimmst
Sag es mir vor dem Angebot, dann halte ich es dort schriftlich fest.
- Mit KI, offen gekennzeichnet Der schnelle und günstige Weg. Alles, was maßgeblich mit KI entstanden ist, steht in der Dateiliste und im Angebot.
- KI nur im Hintergrund KI hilft mir beim Denken und Sortieren, aber im fertigen Ergebnis steckt kein KI-Bild und kein KI-Text. Der Normalfall bei den meisten Aufträgen.
- Ganz ohne KI Reine Handarbeit, auf Wunsch schriftlich zugesichert. Dauert länger und kostet entsprechend mehr – das sage ich vorher, nicht hinterher.
Was das Gesetz verlangt
Die europäische KI-Verordnung, kurz EU AI Act, ist seit dem 1. August 2024 in Kraft. Die Regeln zur Transparenz stehen in Artikel 50 und gelten seit dem 2. August 2026. Hier die Punkte, die einen Betrieb wie meinen betreffen – in normalem Deutsch.
- Anbieter
- Wer ein KI-System baut und anbietet: OpenAI, Google, Anthropic, Adobe und so weiter. Die Anbieter müssen ihre Ausgaben technisch markieren, damit Maschinen KI-Inhalte erkennen können. Diese Pflicht greift ab dem 2. Dezember 2026.
- Betreiber
- Wer ein fertiges KI-System für eigene Zwecke einsetzt – also ich. Für Betreiber gelten Hinweispflichten gegenüber den Menschen, die das Ergebnis sehen.
- Kennzeichnen muss man
- Chatbots (der Mensch muss wissen, dass er mit einer Maschine schreibt), täuschend echte Bilder, Ton- und Videoaufnahmen von Menschen oder Ereignissen – sogenannte Deepfakes – sowie KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse.
- Kennzeichnen muss man nicht
- Wenn ohnehin offensichtlich ist, dass KI im Spiel war. Wenn ein Mensch den Text redaktionell geprüft, freigegeben und dafür die Verantwortung übernommen hat. Und bei erkennbar künstlerischen, satirischen oder fiktionalen Werken – dort reicht ein zurückhaltender Hinweis.
- Wenn man es lässt
- Bei Verstößen gegen Artikel 50 sieht die Verordnung Bußgelder bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes vor. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt jeweils der niedrigere der beiden Beträge, und die Behörden müssen die Verhältnismäßigkeit berücksichtigen.
Meine Haltung dazu: Ich kennzeichne mehr, als das Gesetz verlangt. Nicht weil ich muss, sondern weil ich es unangenehm fände, wenn du es später selbst herausfindest. Wenn ein Bild aus der Maschine kommt, steht das dabei – auch wenn niemand danach fragt.
Häufige Fragen
Erkenne ich, welche Teile mit KI entstanden sind?
Ja. Bei der Übergabe bekommst du eine kurze Liste: welche Datei wie entstanden ist. Bei KI-Bildern nenne ich das Werkzeug. Wenn du magst, schreibe ich es auch direkt in die Dateiinformationen, dann bleibt es dauerhaft daran hängen.
Wird mein Logo oder mein Text zum Training verwendet?
Nicht von mir. Ich lade keine Kundendateien in Cloud-Dienste hoch. Was auf meinem Rechner liegt, bleibt auf meinem Rechner.
Falls du selbst KI-Dienste nutzt, lohnt ein Blick in deren Einstellungen – viele Anbieter werten Eingaben standardmäßig aus, solange man nicht widerspricht.
Zahle ich für Arbeit, die eine Maschine gemacht hat?
Du zahlst für das Ergebnis und dafür, dass es funktioniert – im Druck, auf der Folie, auf dem Bildschirm. Ob ein erster Entwurf aus einer Maschine kam, ändert nichts daran, dass jemand entscheiden muss, was davon taugt.
Wo KI Zeit spart, gebe ich das im Preis weiter. Wo sie nichts bringt, setze ich sie nicht ein, nur damit es schneller aussieht.
Kann ich ein KI-Bild als Firmenlogo verwenden?
Ich rate ab. Ein Logo muss dir gehören und notfalls verteidigt werden können. Bei einem KI-Bild ist beides unsicher: der Schutz fehlt, und die Herkunft der Trainingsdaten ist ungeklärt.
Für Logos zeichne ich deshalb selbst – sauber als Vektor, in allen Formaten, mit dir als Rechteinhaber.
Warum nutzt du KI überhaupt?
Weil ich ein Ein-Mann-Betrieb bin. Zehn Jahre habe ich an einer Maschine gestanden und gesehen, was passiert, wenn Handarbeit auf Termindruck trifft. KI nimmt mir das Wiederkehrende ab – das Sortieren, das Vorformulieren, das Freistellen – und lässt mir Zeit für das, was tatsächlich Gestaltung ist.
Was sie mir nicht abnimmt, ist die Entscheidung. Die bleibt bei mir.
Stand und Rückfragen
Diese Seite ist eine Selbstauskunft und keine Rechtsberatung. Sie beschreibt, wie ich arbeite, und gibt den Stand der Rechtslage in einfachen Worten wieder. Verbindlich sind allein die Gesetzestexte.
Wenn dir etwas unklar ist oder du für dein Projekt eine bestimmte Zusicherung brauchst: info@andrejherber.de oder +49 171 7767810.
Stand: 27. August 2026 Gilt ab: Artikel 50 EU AI Act seit 2. August 2026 Nächste Stufe: 2. Dezember 2026